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Anwohnerinnen und Anwohner von Bahnlinien sollen besser vor Lärm geschützt werden. Der Bundesrat hat am Freitag ein Massnahmenpaket beschlossen und dem Parlament überwiesen.

Die wichtigste Massnahme ist das Verbot von lärmigen Güterwagen.

Trotz Bedenken in der Vernehmlassung hält der Bundesrat an neuen Lärmgrenzwerten für Güterwagen fest. Damit würden ab 2020 Fahrten mit lärmigen Güterwagen auf dem Schweizer Bahnnetz faktisch verboten, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Es geht um Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen.

In der Vernehmlassung hatte sich vor allem die verladende Wirtschaft dagegen gestellt. Sie befürchtet, dass zu wenig leise Güterwagen zur Verfügung stehen werden, und warnt vor einer Verkehrsverlagerung von der Schiene auf die Strasse.

Der Bundesrat hält diese Bedenken für unbegründet. Mit der beschlossenen Senkung der Trassenpreise für leise Fahrzeuge in der Schweiz und der Einführung eines Lärmbonus in Deutschland bestehe bereits heute ein finanzieller Anreiz für die Umrüstung, argumentiert er.

Vorbehalte angemeldet hatte aber auch die EU. Sie zieht zwar selbst ein Verbot lärmiger Güterwagen in Betracht, will aber zuerst die Folgen abschätzen und die geeignete Rechtsform prüfen. Deshalb bat sie die Schweiz, erst 2014 über neue Lärmgrenzwerte zu entscheiden.

Der Bundesrat erfüllt diesen Wunsch nun nicht. Er wolle nicht so lange zuwarten, schreibt er. Aus seiner Sicht seien wirksame Massnahmen gegen den Eisenbahnlärm unabdingbar, um die Akzeptanz des Schienengüterverkehrs und damit auch der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs sicherzustellen.

Die Erneuerung der internationalen Wagenflotten müsse beschleunigt werden. Die Übergangsfrist bis 2020 ermögliche es der Güterverkehrsbranche, sich rechtzeitig vorzubereiten.

Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, die Einführung der Grenzwerte um maximal zwei Jahre zu verschieben, falls wichtige Gründe dies erforderlich machen sollten. Die Parteien hatten die Pläne in der Vernehmlassung begrüsst, mit Ausnahme der SVP.

Massnahmen gegen Eisenbahnlärm waren bereits früher beschlossen worden. Bis Ende 2015 werden alle schweizerischen Güterwagen lärmsaniert sein. Zudem wird bis dann der Bau von Lärmschutzwänden und der Einbau von Schallschutzfenstern abgeschlossen sein.

Im Auftrag des Paralments erarbeitete der Bundesrat aber ein ergänzendes Massnahmenpaket. Damit erhöht sich die Zahl der Personen, die vor übermässigem Bahnlärm geschützt werden könnten, laut dem Bundesamt für Verkehr von 170’000 auf rund 220’000. (SDA)

Quelle: http://www.blick.ch

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Schweiz: Grundlage für den Schutz der Anwohner gegen Eisenbahnlärm ist ein Bundesgesetz aus dem Jahr 2000. Es sieht vor, dass «netzweit mindestens zwei Drittel der schädlichem oder lästigem Lärm ausgesetzten Bevölkerung» vor Bahnlärm zu schützen sind. Für das restliche Drittel der Bevölkerung seien Schallschutzmassnahmen an Gebäuden vorzusehen. Den finanziellen Rahmen dafür hatte das Volk zwei Jahre zuvor mit der Zustimmung zum Paket über die Finanzierung von Grossprojekten des öffentlichen Verkehrs (Finöv) gesetzt, in dem neben Ausbauvorhaben wie Neat und Bahn 2000 Lärmschutzmassnahmen an Fahrzeugen und Strecken für 2,3 Milliarden Franken vorgesehen waren. Seither ringen Regierung und Parlament immer wieder darum, ob und in welchem Masse diese Mittel reduziert werden sollen, weil sie, wie der Bundesrat argumentiert, sich gar nicht ausschöpfen lassen.

Von den im Finöv-Fonds für Lärmschutzmassnahmen verbliebenen 1,8 Milliarden sind 1,3 Milliarden verbaut. Das Parlament widersetzte sich dem Vorschlag des Bundesrats, die verbleibenden etwas mehr 500 Millionen anderweitig in die Bahn zu investieren. Der neueste Vorschlag, der mit neuen Lärmgrenzwerten für Güterwagen gekoppelt ist, sieht noch Lärmschutz-Investitionen von 185 Millionen vor, so in das Schliessen von Lücken bei Schutzwänden oder die Förderung von Innovationen. Die verbleibenden 340 Millionen sollen anderweitig verwendet werden.

Quelle: http://www.nzz.ch

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