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Archive for the ‘Strassenlärm’ Category

Plaidt – Als der Anruf bei Horst Flöck (61) in Plaidt eingeht, traut er seinen Ohren nicht: Er hat den Prozess gegen das Land gewonnen. Rheinland-Pfalz muss die Straße vor seiner Haustür sanieren, weil durch Schlaglöcher Lkw zu viel Krach machen.

Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat geurteilt: Der Landesbetrieb Mobilität muss die Straße vor Horst Flöcks Haus sanieren. Der LBM hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei der Benutzung der Landesstraße L 117 keine Impuls- und Schlaggeräusche entstehen, die die Lärmgrenzwerte überschreiten.

Der 61-jährige Horst Flöck ist erleichtert: „Ich hoffe, dass ich dann endlich wieder schlafen kann.“ Er lebt mit seiner herzkranken Mutter am Ortsausgang von Plaidt in der Ochtendunger Straße 63. Die Straße führt zur Anschlussstelle der A 61. Autos und Lkw rauschen im Minutentakt vorbei. Vor allem in den frühen Morgenstunden zwischen 3 und 6 Uhr wird der ehemalige Beamte immer wieder wach. „Ohne Ohropax geht nichts“, sagt Flöck. Er war sich immer sicher: Die Straße ist schuld, nicht die Lkw. 2011 hatte er sich an den LBM gewandt. Dieser betonte, dass die L 117 in einem verkehrssicheren Zustand sei. Dennoch fräste er die Oberfläche ab und gab gegenüber der RZ an, dass so die Schlaggeräusche verringert wurden. Eine Sanierung sei nicht nötig und finanziell auch nicht vertretbar. Ein Gutachter aber sagt: Schäden in der Straße lösen die Schlaggeräusche aus. „Diese Spitzen sind besonders lästig und rühren von Fehlern in der Straße.“

Flöcks Anwalt Thomas Schmitt von der Mainzer Kanzlei Kunz Rechtsanwälte ist mit dem Urteil zufrieden: „Das ist ein Riesenerfolg, dass der Träger einer bestehenden Straße dazu verdammt wird. Der Gesundheitsschutz wiegt in diesem Fall höher als die Interessen des Landes.“ In der Urteilsbegründung heißt es, dass die ständig gestörte Nachtruhe durch Verkehrslärm die Gesundheit der Anlieger beeinträchtigen kann. Staatliche Stellen haben die körperliche Unversehrtheit zu schützen.

Laut rheinland-pfälzischem Innenministerium gibt es bislang kein vergleichbares Urteil. Pressesprecher Christoph Gehring erklärt: „Auch sind uns hier keine weiteren Klageverfahren ähnlichen Inhalts bekannt.“ Somit hat das Urteil das Potenzial zum Präzedenzfall, der eine Klagewelle auslösen könnte.

Diese Sorge hatte im Prozess der Rechtsanwalt des LBM geäußert: „Nach dem Motto: Hier ist ein Schlagloch. Macht das zu, sonst klage ich.“ Der Vorsitzende Richter ließ diese Aussage nicht gelten und betonte: „Wenn die körperliche Unversehrtheit gefährdet ist, muss doch gehandelt werden. Dann kann das Land nicht sagen, es sei kein Geld da.“ Flöcks Anwalt betont, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt. Dies sah auch das Gericht ähnlich: Aufgrund aller Fakten ergebe sich „ausnahmsweise die Pflicht des Beklagten, die Straße zu sanieren, was bisher von dem Beklagten rechtswidrig unterlassen wurde“.

Auf RZ-Anfrage teilt nun das Verkehrsministerium mit, dass es in Berufung gehen wird. „Wir halten das Urteil für falsch, weil das Gericht maßgebliche vom LBM vorgetragene Gesichtspunkte nicht berücksichtigt hat.“ Das Urteil könne keinen Bestand haben, weshalb es mit der zugelassenen Berufung angegriffen werden wird. Der LBM hatte im Prozessverlauf stets die richterlich bestellten Lärmgutachten angezweifelt, weil er die Messtechnik für nicht geeignet hielt.

Quelle lesen Sie weiter…=>  http://www.rhein-zeitung.de

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